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Beantragung von Briefwahl ab sofort möglich


Am Sonntag, 12. Januar 2025 war Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Das heißt, dass alle Wahlberechtigten, die an diesem Tag in der Stadt Braunlage gemeldet sind, automatisch ins Wählerverzeichnis, das an diesem Tag aufgestellt wird, aufgenommen werden. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis spätestens 02. Februar 2025 den Wahlberechtigten zugestellt. Sollten Sie in der Woche 27. bis 31. Januar keine Wahlbenachrichtigung der Stadt Braunlage erhalten haben, melden Sie sich bitte bei den u.g. Mitarbeitern.

Neben der Nutzung des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, können seit 13. Januar 2025 schon über unsere Internetseite Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl frühestens erfolgen kann, wenn Stimmzettel vorliegen. Dies wird frühestens ab dem 03.02.2025 sein.
Wir bitten Sie höflichst, bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.

Sobald der Stadt Braunlage die Stimmzettel vorliegen, werden die beantragten Briefwahlunterlagen versandt.

Bei weiteren Fragen stehen die folgenden Mitarbeiter zur Verfügung:


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