Zweitwohnungsteuer

Informationen zur Zweitwohnungsteuer 2024


Durch den Zeitungsartikel in der Goslarschen Zeitung vom 20. Februar 2024 wurde bekannt, dass das Verwaltungsgericht Braunschweig mehrerer Klagen von Zweitwohnungsbesitzern aus Braunlage gegen die Festsetzung der Zweitwohnungsteuer stattgegeben hat. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. 

Dennoch folgt die Stadt Braunlage dem Rat des Gerichts und wird die Zweitwohnungsteuersatzung in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht überprüfen oder überarbeiten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die vom Gericht gerügten Punkte gelegt. Die Nettokaltmiete wird in einem umfassenden Verfahren neu ermittelt, wobei verstärkt auf die Berücksichtigung aller Ortsteile geachtet wird. Weiterhin werden die satzungsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf Art, Lage und Ausstattung der Zweitwohnungen überprüft. 

Die Zweitwohnungsteuerbescheide 2024 vom 26. Januar 2024 nimmt die Stadt Braunlage in vollem Umfang zurück, da davon auszugehen ist, dass diese in mehrerer Punkten rechtswidrig sind. Die Rücknahme ist aus Gründen der Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit das einzige Mittel, um die Rechtswidrigkeit zu beseitigen. 

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Rücknahme nicht um einen Steuererlass handelt. Vielmehr werden, nach Heilung der oben genannten Punkte, neue Bescheide über die Zweitwohnungsteuer 2024 erlassen. 

Der Prozess der Überarbeitung wird natürlich einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen, geplant ist aber, das die neuen Bescheide über die Zweitwohnungsteuer 2024 noch im Jahr 2024 erfolgen.