Amtsblatt

Amtsblatt 9/2024 - Wappensatzung


9/2024 vom 28.06.2024

Satzung über die Verwendung des Wappens der Stadt Braunlage (Wappensatzung)

Das Amtsblatt finden Sie hier: Amtsblatt 9/2024

Hierzu ein paar Anmerkungen:

Die Verwendung des Wappens der Stadt Braunlage und deren Ortsteile Hohegeiß und St. Andreasberg durch Dritte ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Wappensatzung der Stadt Braunlage erlaubt nach § 2 Absatz 4 unter anderem folgende genehmigungsfreie Nutzung:

- die nicht kommerzielle Nutzung durch Vereine, die ihren Sitz in einem der Ortsteile der Stadt Braunlage haben und

- die nicht kommerzielle bzw. nicht gewerbliche Nutzung durch Privatpersonen.

Für alle weiteren Nutzungen Bedarf es einer Genehmigung durch die Stadt Braunlage.

Ob und in welcher Höhe eine Gebühr erhoben wird, richtet sich danach, ob das Wappen ideellen oder gewerblichen Zwecken dienen soll, und bei gewerblichen Zwecken auch nach dem Umfang und der Dauer des Gebrauchs. Der Gebührenrahmen beträgt lt. Verwaltungskostensatzung zwischen 30,00 € und 200,00 €.

Soweit Dritte das Stadtwappen bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung verwenden, gilt dies als eine genehmigte Verwendung im Sinne dieser Satzung. In einem solchen Fall gilt die Genehmigung bis zum 31. Dezember 2024 als erteilt.

Für weitere Fragen steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter, Dirk Ullrich, zur Verfügung.

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