Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können als veranstaltende Person Ihre festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern lassen.

    In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde vorübergehend die Zeit, Öffnungszeiten und den Platz der Veranstaltung abweichend von der Festsetzung regeln.

    Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle ändern lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:

    Angaben zur veranstaltenden Person

    Bezeichnung der Veranstaltung

    Anschrift der Veranstaltung

    Begründung der Änderung

  • Verfahrensablauf

    Damit Sie die Festsetzung einer Veranstaltung ändern können, müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Diesen Antrag können Sie formlos schriftlich oder online stellen. 

    Schriftlicher Ablauf:

    Sie erstellen einen formlosen Antrag und senden ihn postalisch oder per E-Mail an die zuständige Behörde.

    Bei Rückfragen oder Unvollständigkeit nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit Ihnen auf.

    Nach der Prüfung geht Ihnen ein Bescheid zu.

    Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

    Online-Dienst Ablauf:

    Sie rufen den Online Dienst auf.

    Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab. Die Übermittlung an die zuständige Stelle passiert automatisch.

    Die restlichen Schritte gleichen dem schriftlichen Ablauf.

  • Voraussetzungen

    Ihre Veranstaltung muss eine genehmigte Festsetzung besitzen.

    Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:

    Messe

    Ausstellung

    Großmarkt

    Wochenmarkt

    Spezialmarkt

    Jahrmarkt

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.21 iVm Nr. 1.11  -  je nach Zeitaufwand

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer von Änderungen der Festsetzungen ist vom Einzelfall abhängig.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Messen, Ausstellungen und Märkte Änderung

    Es können Änderungen in den folgenden Bereichen der Festsetzung durchgeführt werden:

    Zeit,

    Öffnungszeiten,

    Ort der Veranstaltung

    Die zuständige Behörde kann in dringenden Fällen vorübergehend die Zeit, die Öffnungszeiten und den Platz der Veranstaltung abweichend von der Festsetzung regeln.

  • Urheber

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt grds. bei dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt.  Bei Wochenmärkten liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt.

Zuständige Abteilungen