Zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden   oder einen Wahlschein haben . Die Eintragung in das Wählerverzeichnis  geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

  • Teaser

    Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

  • Verfahrensablauf

    Sofern Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können, erfolgt eine Eintragung wie folgt:

    • Sie stellen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl einen schriftlichen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
  • Voraussetzungen

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
    • Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
      • Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
      • Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
      • als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
      • als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
      • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

    Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
    wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
    • ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl zu stellen. Er muss den

    • Familiennamen,
    • die Vornamen,
    • das Geburtsdatum,
    • die genaue Anschrift enthalten, 
    • der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein
  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

  • Bearbeitungsdauer

    etwa 2 Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Einspruch

  • Kurztext

    • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
    • von Amts wegen, wenn am 42. Tag vor der Wahl:
      • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
      • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt
      • kein Ausschluss vom Wahlrecht
      • Hauptwohnsitz oder alleinige Wohnung in Deutschland oder
        • Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
        • Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge oder
        • Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
        • als Angehörige beziehungsweise Angehöriger des entsprechenden Hausstandes oder
        • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet
    • auf Antrag:
      • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
      • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt
      • kein Ausschluss vom Wahlrecht
      • ohne Wohnung, aber mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder in einer Justizvollzugsanstalt befindlich, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt
    • zuständig bei Antragstellung: Gemeinde,
      • in der man eine Wohnung innehat,
      • in der man sich gewöhnlich aufhält,
      • in der der Reeder seinen oder die Reederin ihren Sitz hat,
      • die der Heimatort des Binnenschiffs ist oder
      • in der die Justizvollzugsanstalt liegt
  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2/3

An wen muss ich mich wenden?

Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Zuständige Abteilungen