Einwohnerfragestunde
Leistungsbeschreibung
Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.
Eine Einwohnerfragestunde kann eine kommunale Vertretung innerhalb ihrer Sitzung einplanen.
Öffentliche Sitzungen sind zum Beispiel die von Gemeinderäten oder Kreistagen sowie ihrer Fachausschüsse, sofern in der Geschäftsordnung festgelegt wurde, dass diese öffentlich stattfinden.
Teaser
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner werden während der Einwohnerfragestunde an die Mitglieder der Vertretung (Rat bzw. Kreistag) gerichtet.