Nutzung der Wappen der Stadt Braunlage

Nutzung der wappen durch dritte

Wappen Braunlage

Die Verwendung des Wappens der Stadt Braunlage und deren Ortsteile Hohegeiß und St. Andreasberg durch Dritte ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Wappensatzung der Stadt Braunlage erlaubt nach § 2 Absatz 4 unter anderem folgende genehmigungsfreie Nutzung:

- die nicht kommerzielle Nutzung durch Vereine, die ihren Sitz in einem der Ortsteile der Stadt Braunlage haben und

- die nicht kommerzielle bzw. nicht gewerbliche Nutzung durch Privatpersonen.

Für alle weiteren Nutzungen Bedarf es einer Genehmigung durch die Stadt Braunlage.

Wappen Hohegeiß


Ob und in welcher Höhe eine Gebühr erhoben wird, richtet sich danach, ob das Wappen ideellen oder gewerblichen Zwecken dienen soll, und bei gewerblichen Zwecken auch nach dem Umfang und der Dauer des Gebrauchs. Der Gebührenrahmen beträgt lt. Verwaltungskostensatzung zwischen 30,00 € und 200,00 €.

Wappen St. Andreasberg


Soweit Dritte das Stadtwappen bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung verwenden, gilt dies als eine genehmigte Verwendung im Sinne dieser Satzung. In einem solchen Fall gilt die Genehmigung bis zum 31. Dezember 2024 als erteilt.

Für weitere Fragen steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter, Dirk Ullrich, zur Verfügung.