Klimaschutzmanagement
Per Definition ist Klimaschutz „die Gesamtheit der Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Klimaänderungen.“
Insbesondere geht es bei Klimaschutzmaßnahmen um die Reduktion von Kohlenstoffdioxid (CO2)
– CO2, ein unsichtbares und geruchloses Gas, entsteht hauptsächlich bei der Verbrennung kohlenstoffhaltiger Materialien für die Energieerzeugung sowie im Bereich der Mobilität und trägt massiv zur globalen Erwärmung bei.
Gemäß Pariser Klimaschutzabkommen sollte die Erderwärmung auf zwei Grad Celsius beschränkt werden, da unsere Umwelt sonst – wissenschaftlich belegt - irreversiblen Schaden nehmen wird.
Eine Zunahme von Ereignissen mit schwerwiegenden Konsequenzen auch für die Bevölkerung wie Hitzeextreme, Starkniederschläge, Dürren und eine Erhöhung des Meeresspiegels sind die Folge.
Um den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken und deren Folgen zu mäßigen haben Bund und Länder Klimaschutzziele festgelegt.
Auch die Stadt Braunlage ist sich der Bedeutung des Klimaschutzes bewusst.
Grundlage für das Klimaschutzmanagement der Stadt Braunlage ist der „Masterplan 100% Klimaschutz für den Großraum Braunschweig“, in dem eine Klimaschutz-Gesamtstrategie für den Großraum und die angehörigen Kommunen vorgelegt wurde (siehe Linkliste auf der rechten Seite).
Die Klimaschutzziele der Stadt Braunlage orientieren sich an den Zielsetzungen des Masterplans.
Der Rat hat am 18.02.2021 die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements beschlossen.
Hierfür ist ein Klimaschutzmanager, welcher Klimaschutzmaßnahmen erarbeiten und deren Umsetzung begleiten soll eingestellt worden. Vom 01. Februar 2023 bis 30. Juni 2024 hatte Herr Frederik Berger diese Stelle inne. Seit 01. Oktober 2024 ist Herr Frederick Banse der Klimaschutzmanager der Stadt Braunlage.
Seine Aufgabenschwerpunkte umfassen – klimafreundliche Mobilität und alternative Mobilitätskonzepte, Energie- und Wärmekonzepte der Liegenschaften der Stadtverwaltung, Klimaschutz in der Verwaltung und die Vernetzung der regionalen und überregionalen Akteure im Klimaschutz.
Diese Maßnahme wird vor dem Hintergrund des Masterplan 100% Klimaschutz durch die nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert.
Die Förderung erfolgt zunächst befristet für drei Jahre unter dem Förderkennzeichen 67K17533
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten.
Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab:
Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.
Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen.
Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei.
Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.