Stellplatzsatzung für FeWo

Stellplatzsatzung

Sie spielen mit dem Gedanken, in Braunlage, Hohegeiß oder St. Andreasberg eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, um es anschließend als Ferienobjekt zu vermieten? Mit diesem Gedanken kommen offene Fragen, unter anderem:  „Wird das genehmigt?“

Unsere Stadt ist touristisch geprägt. Es gibt viele Ferienobjekte. Die Umgebung ist beliebt wegen der schönen Natur, der Berge und der zentralen Lage in Deutschland. Schnell ist man mitten im Grünen und kann durchatmen, die Natur genießen, Radfahren, Wandern oder einfach die Seele baumeln lassen.

Der Wunsch nach der nahen Erholung hat in den letzten Jahren zu einem enormen Zuwachs an Ferienobjekten in unseren Orten geführt. Immer mehr Wohnraum wird zum Ferienwohnen umgenutzt.

Grundsätzlich ist die Umnutzung zu Ferienwohnungen bis auf sehr wenige Ausnahmen im gesamten Stadtgebiet möglich. In den Gebieten, die mit einem B-Plan überplant sind, ist die Nutzung als Ferienwohnung nicht automatisch ausgeschlossen, da meist allgemeines Wohnen festgesetzt ist, und dies eine Nutzung als Ferienwohnung nicht ausschließt. In den übrigen Fällen richtet sich die Bebauung und damit auch die Nutzung nach der umliegenden Bebauung. Da in der Regel bereits Ferienwohnungen in der Umgebung vorhanden sind, ist dann eine Umnutzung also auch grundsätzlich möglich.

Die steigende Anzahl an Ferienwohnungen hat unter anderem aber dazu geführt, dass die verkehrliche Infrastruktur nicht immer ausreicht, um allen mit PKW anreisenden Gästen, Parkflächen zur Verfügung zu stellen. Daher wird der öffentliche Verkehrsraum beparkt, was besonders in den Wintermonaten, wenn großer Anreisedruck besteht, dazu führt, dass Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und Winterdienst nicht mehr ungehindert ihre Arbeit verrichten können.

Um die daraus entstehenden Gefahren abzuwehren, wurde vom Rat der Stadt Braunlage per Satzung bestimmt, dass Ferienwohnungen und Ferienhäuser mehr Stellplätze auf den Grundstücken nachweisen müssen, als dies bisher erforderlich war. Die Anzahl der vorzuhaltenden Parkflächen ergibt sich aus der „Stellplatzsatzung Ferienhäuser und –wohnungen“ vom 21. Juli 2020 und richtet sich nach der Anzahl der vorgehaltenen Betten.

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass eine Umnutzung zum Ferienwohnen in den meisten Fällen möglich ist, wenn ausreichend Stellplätze zur Verfügung gestellt werden können. Um Klarheit in Ihrem speziellen Einzelfall zu erlangen, wird empfohlen, eine entsprechende Bauvoranfrage oder direkt einen Bauantrag (hierfür benötigen Sie einen Planer) in dreifacher Ausfertigung an den Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar als Genehmigungsbehörde zu richten.

Können die nötigen Stellplätze nicht nachgewiesen werden, ist es möglich die Ablösung der Stellplätze zu beantragen. Sollte diesem Antrag durch Ratsbeschluss entsprochen werden, ist man von der Verpflichtung zur Vorhaltung von Stellplätzen befreit. Der Rat der Stadt Braunlage hat allerdings beschlossen, diesen Anträgen nur in besonderen Ausnahmefällen zu entsprechen, sodass solche Anträge in der Regel abgewiesen werden.